AGB Bike Service Station
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bike Service Station/ Selbst-Waschbox
Die Benutzung der Bike Service Station erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung der im folgenden genannten Fahrrädern gemäß den ausgehängten Bedienungs- und Benutzungsvorschriften gestattet.
2. In den Waschboxen dürfen nur Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs gereinigt werden. Die Reinigung von Motorrollern, Mofas, Motorrädern oder Quads ist nicht gestattet. Die Reinigung anderer oben nicht genannter Fahrzeuge und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt.
Bei stark verschmutzten Fahrzeugen wie z.B. MTBs etc., achten Sie bitte darauf, dass Sie diese vorher vom groben Schmutz entfernen.
Bei Verlassen der Box bitte darauf achten, dass Diese sich im sauberen Zustand befinden. Bei starker Verunreinigung bitten wir Sie, diese vom groben Schmutz zu reinigen, denn andere Kunden möchten mit Ihrem Fahrrad ebenfalls in einer sauberen einfahren.
3. Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemikalien aller Art nicht verwendet werden. Die Nutzung von mitgebrachten Eimern – und sonstigen Gefäßen – zur Fahrradwäsche in der Waschbox ist untersagt.
4. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind nicht gestattet.
In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrradreinigung eingeworfen werden. Das Abstellen/Abladen von Müll (z.B. Haus- und/oder Gewerbemüll) ist strengsten verboten und wird bei Entdeckung zur Anzeige gebracht. Für die Entsorgung von Reiseabfall (Flaschen etc.) stehen Mülleimer bereit. c) Der Benutzer hat die Waschboxe so zu verlassen, dass ein nachfolgender Kunde die Waschbox ungehindert und ordnungsgemäß benutzen kann.
Soweit den vorstehenden Bedingungen zuwidergehandelt wird, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, den Verursacher den Entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Es ist untersagt, andere als die bestimmungsgemäßen Reinigungen mit der Waschbox/ der Anlagentechnik durchzuführen. Die Nutzung der Waschbürsten ohne freischalten ist untersagt.
6. Den Weisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die o.g. Reinigungsrichtlinien kann zu einer erheblichen Umweltbelastung führen, z.B. dadurch, dass Stoffe, die nicht durch die Filteranlage ausgefiltert werden können, ins Abwasser gelangen.
Wer durch eine Handlung dazu beiträgt, verstößt evtl. gegen Umweltrecht und macht sich ggf. strafbar. Das dies bezüglich Bußgeldes wird dem Verursacher auferlegt werden, auch dann, wenn dies zunächst vom Anlagenbetreiber verauslagt wird.
7. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte davon zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln hat der Benutzer vor Inbetriebnahme der Geräte entweder den Anlagenbetreiber zu Informieren.
8. Für Schäden, die dadurch verursacht werden, das Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften nicht beachtet wurden oder die darauf beruhen, das äußerlich erkennbar Beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden, haftet der Anlagenbetreiber nicht.
9. Für Schäden, die auf technische Mängel, der zu Verfügung gestellten Geräte beruhen, haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden, soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstücks dem zuständigen Anlagenbetreiber mitgeteilt worden ist.
11. Bei Frost wird nicht gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die STVO.
13. Die Benutzung der Waschbox darf nur durch Berechtigte und nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise geschehen. Das Betreten der Waschboxen zu anderen Zwecken oder durch andere Personen ist verboten.
14. Sollte eine Bedingung oder ein Teil derselben ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
Anlagenbetreiber:
Stephan Güldener
Stahlwerk Straße 195
26689 Apen/ Augustfehn
0157 77695353